https://www.korporation-kerns.ch/de/ueberuns/organisation/
13.10.2024 22:59:59


Organisation Korporation und Alpgenossenschaft Kerns


Die Korporation und Alpgenossenschaft Kerns a.d.st. Brücke werden als Personalunion vom Korporations- und Alpgenossenrat Kerns a.d.st. Brücke geführt. Das heisst, dass der Korporationsrat Kerns aus den selben Vertretern besteht, wie der Alpgenossenrat Kerns a.d.st Brücke. Die sieben Ratsmitglieder übernehmen die Verantwortung beider eigenständigen und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Neben einzelnen Regelungen wie Bürger- und Nutzungsrecht, die von der Korporation übernommen werden, besteht bei der Nutzung der Waldungen eine weitere enge Beziehung beider Körperschaften. Der Holzaufwuchs auf Grund und Boden aller Alpgenossenschaften mit Grundbesitz in Kerns, darf durch den Forstbetrieb der Korporation genutzt und bewirtschaftet werden. Im Gegenrecht dazu haben die Alpbewirtschafter unentgeltliches Recht zum Bezug von Brennholz und Nutzholz für eigene Zwecke.

Gesetzliche Grundlagen der Korporation und Alpgenossenschaft Kerns a.d.st. Brücke bilden das Grundgesetz und die dazugehörigen Verordnungen und Reglemente. Das Grundgesetz bildet die Basis für die Rechte und Pflichten Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Körperschaften und umgekehrt, für die Rechte und Pflichten der Behörden und Verwaltung sowie für die Nutzung des Vermögens. Diese gesetzlichen Grundlagen werden durch die Korporations- bzw. Alpgenossenversammlung oder per fakultatives Referendum genehmigt. Ebenfalls bedürfen alle gesetzlichen Erlasse der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Obwalden. Die Versammlung ist das oberste Organ der Korporation Kerns. Die Versammlung wählt die politischen Vertreter der Organe des Rates sowie aller Verwaltungskommissionen.

Die gesamte Landfläche der Korporation Kerns teilt die eingeschlagenen Allmenden und dessen Liegenschaften in elf Teilsamen ein: Dorf, Wisserlen, Siebeneich, Oberhalten, Unterhalten, Dietried, Zuben, Firneren, Schild, Buechenschwand und Melchtal. Die Teilsamen haben für die entsprechenden Landteile das Bewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Nutzungsrecht und können über die Verteilung innerhalb ihrer Verordnungen verfügen. Das heisst, die Liegenschaften sind sachgemäss und gewinnorientiert zu verwalten.

Zu erwähnen ist, dass die Alpgenossen von Melchtal und Schild/Buechenschwand innerhalb der steinernen Brücke wohnhaft sind und je eine eigene Alpgenossenschaft begründen. Über diese bestimmen sie selbst.
 
Organigramm_Korporation_Alpgenossenschaft2013_v6.pdf (13.0 kB)