Verordnung der Teilsame Oberhalten in der Gemeinde Kerns
Die Verordnung der Teilsame Oberhalten in der Gemeinde Kerns vom 07. April 2026 ist rechtsgültig geworden, nachdem diese von Regierungsrat Obwalden mit Beschluss vom 22. September 2026 genehmigt wurde. Sie tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat Obwalden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sofort in Kraft und kann unentgeltlich bei der Korporationskanzlei bezogen werden oder digital auf der Homepage der Korporation Kerns (www.korporation-kerns.ch) abgerufen werden.
Die Verordnung der Teilsame Oberhalten in der Gemeinde Kerns vom 03. Februar 2011 wird damit aufgehoben.