Rechtsgültigkeit und Inkrafttreten
Die Änderungen (2. Nachtrag) in den Ausführungsbestimmungen über die Gebühren (zum Wasserversorgungsreglement der Wasserversorgung Melchsee-Frutt) vom 15. Mai 2012 sind rechtsgültig geworden, nachdem diese vom Regierungsrat Obwalden mit Beschluss vom 20. Januar 2026 genehmigt wurden.
Sie treten mit Genehmigung durch den Regierungsrat Obwalden auf den 1. Juli 2026 in Kraft und können unentgeltlich bei der Alpgenossenkanzlei bezogen werden oder digital auf der Homepage der Korporation Kerns (www.korporation-kerns.ch) ab-gerufen werden.
Zugehörige Objekte
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| WMF_2.Nachtrag_Ausführungsbestimmungen_über_die_Gebühren_2025.10.07_unterzeichnet (PDF, 86 kB) | Download | 0 | WMF_2.Nachtrag_Ausführungsbestimmungen_über_die_Gebühren_2025.10.07_unterzeichnet |