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22. Oktober 2026

Die Verordnung der Teilsame Zuben (St. Niklausen) in der Gemeinde Kerns vom 26. Februar 2026 ist rechtsgültig geworden, nachdem diese von Regierungsrat Obwalden mit Beschluss vom 20. Oktober 2026 genehmigt wurde. Sie tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat Obwalden und der Veröffentlichung im Amtsblatt sofort in Kraft und kann unentgeltlich bei der Korporationskanzlei bezogen werden oder digital auf der Homepage der Korporation Kerns (www.korporation-kerns.ch) abgerufen werden.


Die Verordnung der Teilsame Schild in der Gemeinde Kerns vom 11. Oktober 2000 wird damit aufgehoben.

Verordnung Teilsame Zuben