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28.03.2024 14:28:52


Geschichte der Korporation Kerns


Die öffentlich- und privatrechtlichen Körperschaften (Korporationen, Allmendverwaltungen, Alpgenossenschaften, Teilsamen, Klöster) sind die grössten Land- und Alpeigentümer im Kanton Obwalden. Mit ihren Vorschriften oder gesetzlichen Grundlagen bestimmen sie, an wen sie land- und alpwirtschaftlich Nutzflächen und Alpen vergeben.

Der Ursprung der Entstehung der Korporationen und damit ihrer Rechte am Gemeingut dürfte in die Zeit der Alemannen zurückgehen, d.h. in das 5. bis 7. Jahrhundert. So kann man es aus Geschichtsbüchern entnehmen.

Bereits in der Kantonsverfassung von 1850 lässt sich die Selbstständigkeit der Korporation erkennen und ist somit nicht erst mit der jetzigen Kantonsverfassung gewährleistet worden. So sind die Korporation und die Bürgergemeinde vollständig voneinander getrennt. Darüber darf auch die teilweise vorhandene Personalunion der Räte nicht hinwegtäuschen.

Die Korporation und Alpgenossenschaft Kerns ausserhalb der steinernen Brücke (a.d.st. Brücke) gibt es schon einige Jahrhundert und sind ursprünglich aus dem Grundgedanken der gemeinsamen Bewirtschaftung von einstmals eher minderwertigem Gemeingut (Allmend- und Alp­land) entstanden. Im Laufe der Zeit haben äussere Umstände (Bsp. Entwässerung Riedflächen) und vorausblickende Weichenstellungen der Verantwortlichen dazu geführt, dass Erträge aus Grundbesitz in die laufend entstandenen Unternehmungen der Korporation und Alpgenossenschaft eingebracht werden konnten.

Die Korporation und Alpgenossenschaft Kerns a.d.st. Brücke spielt eine in vielen Hinsichten bedeutende Rolle in der Gemeinde und der Region. Wir nehmen Herausforderungen an und übernehmen Verantwortung für unser wertvolles Gut, ohne auf Gewinnmaximierung getrimmt zu sein. Das heisst, Investitionen und Projekte werden aus eigener Kraft amortisiert und verkraftet. Dies immer im Hinblick auf das Gesamtinteresse. Demnach kann die Korporation Kerns auch Projekte angehen, die nicht nur mit ökonomischen, sondern auch mit ökologischen oder anderweitig übergeordneten Interessen begründet werden.