Die Korporation und Alpgenossenschaft Kerns ausserhalb der steinernen Brücke (a.d.st. Brücke) als öffentlich-rechtlich organisierte Institutionen sind Grundeigentümerinnen von mehr als der Hälfte des Bodens in der Gemeinde Kerns und haben die Aufgabe, dieses Gut bestmöglich zu verwalten. Zusammen mit der Einwohnergemeinde Kerns nehmen wir Einfluss in die Gestaltung der Lebensräume für uns und unsere Nachkommen. Hierbei engagieren wir uns für eine sinnvolle und effiziente Bewirtschaftung des Bodens, sei es als Arbeits-, Wohn- oder Erholungsgebiet.
Mit der Einung (Grundgesetz) der Korporation und der Alpgenossenschaft Kerns a.d.st. Brücke leben wir nach modernen und zukunftsorientierten Richtlinien. Damit gewährleisten wir verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Partner.
Der Korporations- und Alpgenossenrat Kerns a.d.st. Brücke hat am 7. Februar 2023 das Strassen- und Parkplatzreglement für die Strasse Stöckalp – Melchsee-Frutt - Tannen neu erlassen.
Das Strassen- und Parkplatzreglement wird hiermit dem fakultativen Referendum gemäss Art. 87 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 (Stand 1. Januar 2018) unterstellt. Die Referendumsfrist von dreissig Tagen läuft am 13. März 2023 ab.
Das Strassen- und Parkplatzreglement liegt bei der Korporationskanzlei öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen werden. Zudem ist es auf dieser Homepage unter der Rubrik «Verwaltung / Publikationen» aufgeschaltet.
FruttstrasseDie Strasse Stöckalp-Melchsee-Frutt ist offiziell geschlossen und wird nicht mehr bewirtschaftet.